Sarah (24) und Tobias (28), leben zusammen, 1 Kind
Tobias (28) studiert im Master Medienmanagement und wohnt mit seiner Freundin und ihrem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Er ist selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert. Tobias besitzt ein Auto mit einem Zeitwert von 4350 Euro und verfügt über ein Tagesgeldkonto mit einer Einlage in Höhe von 12800 Euro. Außerdem verdient er mit einem Job als studentische Hilfskraft monatlich 960,00 Euro (brutto) dazu. Sein Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 66400 Euro, seine Mutter ist nicht berufstätig. Sarah (24) studiert Lehramt und wohnt mit ihrem Freund und dem gemeinsamen Kind in einer Mietwohnung. Sie ist bei ihren Eltern kranken- und pflegeversichert. Der Vater hatte vor 2 Jahren ein Bruttojahreseinkommen von 41400 Euro, die Mutter von 26200 Euro. Sarah und Tobias verständigen sich darüber, dass Sarah den Kinderbetreuungszuschlag für das gemeinsame Kind im Bedarfssatz zugerechnet bekommt.
Berechnung Tobias
Info: Gilt für neue Bewilligungszeiträume ab 01.08.2022, für laufende Bewilligungszeiträume ab 01.10.2022!
Berechnung des Vermögens von Tobias im Sinne des BAföG:
Rechnungsposten
Betrag
Zeitwert Auto
4350,00 €
Tagesgeldkonto
12800,00 €
Vermögen gesamt
17150,00 €
abzüglich
Vermögensfreibetrag Tobias
15000,00 €
Vermögensfreibetrag für 1 Kind
2300,00 €
abzüglich Vermögensfreibetrag insgesamt
17300,00 €
anzurechnendes Vermögen (im Sinne des BAföG)
-150,00 €
Anrechnungsbetrag Vermögen (1/12)
0,00 €
Berechnung des Einkommens von Tobias im Sinne des BAföG:
Rechnungsposten
Betrag
Bruttoeinkommen aus nichtselbständiger Arbeit (1/12 des Jahreseinkommens des aktuellen Kalenderjahres 2022)
960,00 €
abzüglich
Werbungskosten (mindestens 1/12 des Werbungskostenpauschbetrages des aktuellen Kalenderjahrs 2022 von 1200 Euro)
100,00 €
Sozialpauschale 21,6 %, Höchstbetrag 1258,33 Euro monatlich
Einkommen der Mutter von Sarah (im Sinne des BAföG)
1116,65 €
Berechnung des Einkommens der Eltern von Sarah im Sinne des BAföG:
Rechnungsposten
Betrag
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG)
Vater
2377,50 €
Mutter
1116,67 €
3494,15 €
abzüglich
Grundfreibetrag für die Eltern:
2415,00 €
Einkommen der Eltern (im Sinne des BAföG) abzüglich der Grundfreibeträge
1079,15 €
Zusatzfreibetrag Eltern: 50%
539,58 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen von Sarah
539,58 €
Berechnung der BAföG-Förderung
Berechnung des "BAföG" für Tobias
Bedarfssatz Tobias:
Grundbedarf Student
452,00 €
auswärts wohnend
360,00 €
Zuschlag Krankenversicherung
94,00 €
Zuschlag Pflegeversicherung
28,00 €
934,00 €
abzüglich
Anrechnungbetrag vom eigenen Einkommen
0,00 €
Anrechnungsbetrag aus eigenem Vermögen
0,00 €
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen
514,60 €
Förderungsbetrag
419,41 €
Förderungsbetrag (gerundet)
419,00 €
Tobias erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 419 Euro, davon 209,50 Euro als Zuschuss und 209,50 als zinsloses Darlehen.
Berechnung des "BAföG" für Sarah
Bedarfssatz Sarah:
Grundbedarf Studentin
452,00 €
auswärts wohnend
360,00 €
Kinderbetreuungszuschlag *
160,00 €
972,00 €
abzüglich
Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen
539,58 €
Förderungsbetrag
432,42 €
Förderungsbetrag (gerundet)
432,00 €
Sarah erhält Förderungsleistungen in Höhe von monatlich 432 Euro, davon sind 160 Euro Kinderzuschlag, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Vom restlichen Förderbetrag in Höhe von 272 Euro wird je die Hälfte in Höhe von 136 Euro als Zuschuss und als Darlehen gewährt.
Zu dem Zuschussbetrag von 136 Euro sind nun die 160 Euro Kinderbetreuungszuschlag wieder hinzuzuaddieren, sodass Sarah insgesamt 296 Euro als Zuschussbetrag und 136 Euro als zinsloses Darlehen erhält.